Nachdem wir im Frühjahr unser Freizeitreiterwochende von 2020 nachgeholt haben, werden wir im Oktober nochmal ein geselliges Wochenende im Nationalpark Eifel anbieten.

Die Anreise kann individuell Freitagnachmittag/abend erfolgen. Wir treffen uns auf dem Ruitzhof in Monschau und werden von dort aus täglich ca 20km Ritte u.a. ins Hohe Venn durchführen.

Die Unterbringung der Pferde kann in Weidepaddocks oder im Offenstall erfolgen. Für die Reiter haben wir ein Ferienhaus reserviert. Dort stehen 3- Bettzimmer zur Verfügung.

Kosten: ca. 220 Euro

Inkl. Übernachtung von Pferd und Reiter, Heu und Wasser fürs Pferd, Abendessen (3x) und Frühstück.

Getränke müssen selber mitgebracht werden. Ein Lunchpacket kann dazu gebucht oder vor Ort selber zubereitet werden. Einmal würden wir gerne gemeinsam in Monschau Abendessen gehen. Die Kosten trägt jeder selber.

Die Pferde sollten beschlagen und gut trainiert sein. Die Teilnahme von Hengsten ist nicht möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Reiter begrenzt. Für unser gemeinsames Wochenende bitten wir euch um die Beachtung der geltenden Corona- Regeln.

Jeder Teilnehmer muss ein negatives Corona- Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist.
Bitte nur teilnehmen, wenn ihr kein Fieber habt und auch sonst symptomfrei seid.
Wir bringen Handdesinfektion und Desinfektionstücher mit und werden diese zur Verfügung stellen.
Wir versuchen das gesellige Miteinander vor und nach den Ritten nach Möglichkeit draußen stattfinden zu lassen. Bitte entsprechende Kleidung bereit haben.
Zur Sicherheit solltet ihr bitte für alle Fälle auch einen Mund- Nasenschutz dabei haben.

Fragen oder Anmeldungen bitte an freizeit@lv-wl.de

Ich freue mich auf ein entspanntes und interessantes Wochenende mit euch.Eure Tina Ranft

Die Teilnahme an der Veranstaltung und die Unterbringung der Pferde erfolgen auf eigene Gefahr. Die Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer Tierhüter i.S.d. § 834 BGB.